Professionelle Therapien
im Gesundheitsresort in Oberstdorf
In SCHÜLE’S Reha-Hotel begleitet Sie unser Team aus einem Facharzt und Therapeuten professionell und in angenehmer Urlaubsatmosphäre auf dem Weg zu besserer Gesundheit und mehr Lebensqualität. Wir sind auf Rehabilitation spezialisiert. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man im Allgemeinen die Wiederherstellung der physischen und psychischen Gesundheit. Früher war der Begriff Reha-Maßnahme unter "stationäre Kur" bekannt.
Facharzt und Therapeuten
Behandlungsspektrum
Auf dem Weg zu besserer Gesundheit und mehr Lebensqualität sowie -freude werden Sie von unserer Arztpraxis begleitet, unter dessen ärztlicher Leitung das Sanatorium steht. Für Ihre Genesung steht Ihnen neben unserer Arztpraxis ein 10-köpfiges Team aus qualifizierten Therapeuten zur Verfügung.
- Sportmedizin
- Bewegungsapparat
- Herz-Kreislauf-System & Innere Medizin
- Onkologische Erkrankungen
- Psychosomatische Erkrankungen
- Krankengymnastik / Bewegungstherapie
- Massage
- Entspannungstherapie
- Kneipp- und physikalische Therapie
- Medizinische Trainingstherapie
Rehabilitation im SCHÜLE'S
Rundum genießen
In SCHÜLE’S Gesundheitsresort und Spa garantieren wir Ihnen nicht nur beste medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, sondern schenken Ihnen in unserem 4-Sterne-Superior Hotel mit 2.600 m² SPA-Bereich eine entspannte Urlaubsatmosphäre, in der Sie Ihre Zeit der Rehabilitation rundum genießen können. Oberstdorf als bekannter Luftkurort besticht mit seiner herrlichen Natur, zahllosen Freizeitmöglichkeiten und einem charmanten Ortskern.
Wichtige Hinweise
SCHÜLE’S Gesundheitsresort & Spa in Oberstdorf ist gemäß § 30 GeWo (Gewerbeordnung) eine staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt und erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 SGB V Abs. 2 für die Durchführung stationärer Heilbehandlungen.
SCHÜLE’S Gesundheitsresort & Spa ist anerkannt für die Versicherten der Mitgliedskassenverbände zur Erbringung medizinischer Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4 SGB V) und Rehabilitation (§40 Abs.2 SGB V). Eine Vergütungsvereinbarung nach § 111 Abs. 5 SGB V ist nicht abgeschlossen.
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können nur als Privatpatienten zu einer Reha-Maßnahme in SCHÜLE’S Gesundheitsresort aufgenommen werden. Einen Teil der Kosten können Sie sich dann von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen, denn alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen grundsätzlich zwischen allen bundesweit anerkannten stationären Reha-Einrichtungen wählen. Diese Wahlfreiheit gilt allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung – nicht aber die Unfall- oder Rentenversicherung - für die Reha-Maßnahme zuständig ist.
Stationäre Anschlussheilbehandlungen, welche durch die Gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise übernommen werden, können in unserem Haus nicht durchgeführt werden. Weitere wichtige Informationen sowie Wege zur Rehabilitation oder Kur finden Sie in der Rubrik Sanatorium und Kur oder in unseren Informationen zum niedrigsten Tagessatz bis 03. November 2024 und niedrigsten Tagessatz ab 03. November 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anreise für Sanatoriums-Kuren nur am Samstag, Sonntag und Mittwoch möglich ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf unsere Ausführungen und Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Rechtssicherheit geben.